Beitragsordnung
Förder- und Betreiberverein Schwimmbad Siek e.V.
§ 1 (Allgemeines)
  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
  2. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.
  3. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 (Zahlungsweise und Fälligkeit)
  1. Die Beiträge werden jeweils vorschüssig zum ersten Werktag eines Halbjahres eingezogen.
  2. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA‐Lastschriftmandat. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung und Beitragshöhe.
§ 3 (Beiträge)
  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von jedem Mitglied freiwillig durch Selbsteinschätzung bestimmt. Der Mindestbeitrag beträgt 5,00 € monatlich.
  2. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
  3. Bei Lastschriftrückgabe wird eine Gebühr von 10,00 € berechnet.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 7.11.2019.

©  Förder- und Betreiberverein Schwimmbad Siek e.V.

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